Zum Inhalt springen

Sachverständigengutachten

KFZ-Sachverständigengutachten:

Denken Sie daran, wenn SIE der Geschädigte sind, haben SIE das Recht auf einen Gutachter Ihres Vertrauens. Eine Freigabe durch die Versicherungen ist nicht notwendig. Somit haben Sie die Möglichkeit, das maximale Auslastungsvolumen des Gutachtens, wie z.B. Wertminderung, freie Werkstattwahl, Ersatzauto oder wahlweise den Verdienstausfall oder Schmerzensgeld geltend zu machen.

Ihr Recht im Schadenfall:

  • Schadenfeststellung durch einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen
  • Regulierung des Schadens in einer Werkstatt Ihrer Wahl
  • Nutzungskostenausfall / kostenloser Mietwagen
  • Ausgleich der „merkantilen“ oder der „technischen“ Wertminderung
  • kostenlose Vertretung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht (oder einen Anwalt Ihrer Wahl)
  • Ausgleich des Verdienstausfalls / ggf. Schmerzensgeld
  • Abrechnung erfolgt nach Gutachten mit der gegnerischen Versicherung
  • Fiktive Abrechnung (Auszahlung des Nettoreparaturkostenbetrags) oder bei Totalschaden Abrechnung nach Wiederbeschaffungswert