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Sondergutachten

Für welche Fahrzeuge benötige ich ein Sondergutachten?

  • LKW aller Art, auch mit Kommunalaufbau
  • alle landwirtschaftlichen Geräte, inklusive Anbaugeräte
  • Anbaugeräte, z.B. Bankettmäher und Winterdienstaufbau
  • Anhänger aller Art
  • Wohnmobile und Wohnwagen

Ihre Vorteile bei einem Sondergutachten:

  • detaillierte Ausarbeitung des Gutachtens,
  • es werden ausschließlich Originalersatzteilpreise der Vertragshändler bzw. Hersteller verwendet,
  • Ausfallzeiten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen

Ihr Recht im Schadensfall:

  • Schadenfeststellung durch einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen
  • Regulierung des Schadens in einer Werkstatt Ihrer Wahl
  • Nutzungskostenausfall / kostenloser Mietwagen
  • Ausgleich der „merkantilen“ oder der „technischen“ Wertminderung
  • kostenlose Vertretung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht (oder einen Anwalt Ihrer Wahl)
  • Ausgleich des Verdienstausfalls / ggf. Schmerzensgeld
  • Abrechnung erfolgt nach Gutachten mit der gegnerischen Versicherung
  • Fiktive Abrechnung (Auszahlung des Nettoreparaturkostenbetrags) oder bei Totalschaden Abrechnung nach Wiederbeschaffungswert