Für welche Fahrzeuge benötige ich ein Sondergutachten?
- LKW aller Art, auch mit Kommunalaufbau
- alle landwirtschaftlichen Geräte, inklusive Anbaugeräte
- Anbaugeräte, z.B. Bankettmäher und Winterdienstaufbau
- Anhänger aller Art
- Wohnmobile und Wohnwagen
Ihre Vorteile bei einem Sondergutachten:
- detaillierte Ausarbeitung des Gutachtens,
- es werden ausschließlich Originalersatzteilpreise der Vertragshändler bzw. Hersteller verwendet,
- Ausfallzeiten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen
Ihr Recht im Schadensfall:
- Schadenfeststellung durch einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen
- Regulierung des Schadens in einer Werkstatt Ihrer Wahl
- Nutzungskostenausfall / kostenloser Mietwagen
- Ausgleich der „merkantilen“ oder der „technischen“ Wertminderung
- kostenlose Vertretung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht (oder einen Anwalt Ihrer Wahl)
- Ausgleich des Verdienstausfalls / ggf. Schmerzensgeld
- Abrechnung erfolgt nach Gutachten mit der gegnerischen Versicherung
- Fiktive Abrechnung (Auszahlung des Nettoreparaturkostenbetrags) oder bei Totalschaden Abrechnung nach Wiederbeschaffungswert


